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Warnstufen |
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| Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben: | |
| Meldestufe
1: |
Stellenweise
kleinere Ausuferungen |
| Meldestufe
2: |
Land-
und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen
auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen |
| Meldestufe
3: |
Einzelne
bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher
Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr
erforderlich |
| Meldestufe
4: |
Bebaute
Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der
Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich |
Quelle:Hochwassernachrichtendienst
Bayern |
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