Warnstufen
Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:
Meldestufe 1:
Stellenweise kleinere Ausuferungen
Meldestufe 2:
Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen
Meldestufe 3:
Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich
Meldestufe 4:
Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich
Quelle:Hochwassernachrichtendienst Bayern